Publizitätspflicht

Flächenmaßnahmen gem. VO (EU) Nr. 1305/2013

Vorhaben

Ergebnisformulierung gem. Anhang III, Teil 1 Nr. 2.2.a) der VO (EU) Nr. 808/2014

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Förderrichtlinie AUK/2015)

GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.

Ökologischer/biologischer Landbau (Förderrichtlinie ÖBL/2015)

Ökologischer/biologischer Landbau

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Ökologischer/ biologischer Landbau" konnte auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier - und Pflanzenlebens gefördert werden.

Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Förderrichtlinie AZL/2015)

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.